Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IFT GmbH, Gewerbestraße 9, A-6271 Uderns
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Innovative Filter Technology GmbH. (kurz IFT) legt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) allen ihren Lieferverträgen mit Kunden zugrunde. Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden AGB, womit sich die Kunden bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklären. Eigene kundenseitige Vertragsbedingungen werden von IFT nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote von IFT sind freibleibend.
IFT behält sich ausdrücklich vor, in Angebotsunterlagen und Konstruktionszeichnungen bezeichnete Materialien jederzeit durch andere, gleichwertige zu ersetzen. Gleichzeitig verpflichtet sich IFT seine Kunden unverzüglich darüber zu benachrichtigen.
An allen einem Angebot beigelegten Unterlagen steht IFT das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht zu. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch IFT.
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung von IFT zustande. Alle Verträge und deren Änderung bedürfen der Schriftform. Aus den Inhalten von Katalogen, Werbeschriften und Internetauftritten von IFT kann der Kunde keine wie immer gearteten Rechte herleiten.
3. Preise
Die IFT Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle IFT-Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Werk exklusive MwSt. Alle Preise sind auf Basis der vorhandenen Zeichnungen und Datensätze kalkuliert und beruhen auf der Berechnung der gegenwärtigen Kosten für Rohmaterial und Arbeit. Bei Zeichnungs- und Datensatzänderungen sowie Materialpreisänderungen behält sich IFT das Recht einer Preisanpassung vor. IFT verpflichtet sich gleichzeitig seine Kunden über notwendige Preisanpassungen unverzüglich zu informieren. Liegt zwischen Angebotserstellung und Ausführung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten und ändern sich in diesem Zeitraum die Preise, ist IFT berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseitig beigestellten Materialien entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfristen für die Kunden werden von IFT auf dem Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen. Die Einräumung eines Skontos wird je nach Kunde in dem jeweiligen Angebot, in der jeweiligen Auftragsbestätigung und in der jeweiligen Faktura festgelegt.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor Verzugszinsen mit einem Aufschlag von 5% auf den jeweils gültigen EURIBOR anzulasten. Aufrechnungen und Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass IFT eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat oder dass es gerichtlich festgestellt wurde. In besonderen Fällen behält IFT sich vor, Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu tätigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern; in diesem Fall ist IFT auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.
5. Lieferung, Transportrisiko und Fristen
5.1 Lieferumfang
Der jeweilige Lieferumfang ergibt sich aus den Angebotsunterlagen sowie aus der Auftragsbestätigung.
5.2 Gefahrenübergabe
Bei Lieferung frei Haus geht die Gefahr auf den Kunden über sobald die Ware sich in seinen Betriebsräumlichkeiten befindet. Bei Lieferung ab Werk geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware von IFT dem Transporteur zur Verladung übergeben wurde.
Transportversicherung für An- und Abtransport der Ware wird von IFT nicht gedeckt. Sie wird von IFT nur dann veranlasst, wenn IFT dazu schriftlich aufgefordert wurde; die dafür anlaufenden Kosten trägt der Besteller.
5.3 Lieferfristen
Auf allen IFT Angeboten und Auftragsbestätigungen werden die vereinbarten Lieferfristen schriftlich ausgewiesen.
Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei unter Setzung einer mindestens 15-werktägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, IFT trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden Eigentum von IFT.
7. Verpackung
Generell erfolgt die Anlieferung der Ware in IFT-Verpackungen.
8. Gewährleistung
8.1 Fristen
Die Gewährleistungsfrist für die Produkte und Leistungen von IFT beträgt ein (1) Jahr.
8.2 Mängelanzeige
Die Produkte und Leistungen von IFT sind sofort nach deren Übernahme zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
Verzug bei der Überprüfung und Beanstandung führt zum Verlust jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
Die Weiterverarbeitung oder Veränderung der gelieferten Produkte gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Vertragspartner nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist IFT vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
8.3 Geringfügigkeit
Geringfügige Unterschiede im Verarbeitungsgrad gelten nicht als Mangel und müssen in Kauf genommen werden.
9. Schadensersatz und Produkthaftung
IFT unterliegt der gesetzlichen Produkthaftung. Diese gilt weltweit, ausgeschlossen davon sind USA & Kanada. IFT haftet nur für die gesetzlich angeordneten Schadensumfänge und Schadenshöhen gegenüber Dritten. Der Kunde verpflichtet sich alle von IFT verfassten Warnungs-, Hinweis- und Bedienungsvorschriften seinen Kunden weiterzugeben.
IFT unterhält eine dem allgemeinen Geschäftsrisiko angepasste Haftpflichtversicherung.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist für beide Teile A-6271 Uderns.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Wechsel- oder Scheckforderungen) wird hiermit das für A-6271 Uderns örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Streitigkeiten aus Verträgen ist österreichisches Recht anzuwenden.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Vertragssprache ist deutsch.
11. Geheimhaltung
Sämtliche von IFT zur Verfügung gestellten Produktinformationen sind geistiges Eigentum von IFT. Sämtliche von IFT dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht vom Kunden an Dritte weitergegeben werden.
12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.